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Gültigkeitsdauer des Kenia eVisa

Die Gültigkeitsdauer Ihres Kenia eVisa ist ein wichtiger Aspekt Ihrer Reiseplanung. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zur Gültigkeitsdauer der verschiedenen Arten von Kenia eVisa, damit Sie Ihren Aufenthalt optimal planen können.

Kenia eVisa Gültigkeitsdauer

Unterschied zwischen Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer

Bei der Planung Ihrer Reise nach Kenia ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Gültigkeitsdauer und der Aufenthaltsdauer Ihres eVisa zu verstehen:

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das eVisa für die Einreise nach Kenia gültig ist. Sie beginnt mit dem Ausstellungsdatum und endet mit dem Ablaufdatum des Visums.

Beispiel: Ein eVisa mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, ausgestellt am 1. Januar, ist bis zum 31. März gültig. Sie müssen innerhalb dieses Zeitraums nach Kenia einreisen.

Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer bezieht sich auf die maximale Zeit, die Sie in Kenia bleiben dürfen, nachdem Sie eingereist sind.

Beispiel: Ein eVisa mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erlaubt Ihnen, bis zu 90 Tage in Kenia zu bleiben, beginnend mit dem Tag Ihrer Einreise.

Gültigkeitsdauer nach Visumtyp

Die Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer variieren je nach Art des Kenia eVisa:

Visumtyp Gültigkeitsdauer Maximale Aufenthaltsdauer Einreisen
Touristenvisum (einmalige Einreise) 3 Monate ab Ausstellung 90 Tage ab Einreise Einmalig
Touristenvisum (mehrfache Einreise) 5 Jahre ab Ausstellung 90 Tage pro Einreise Mehrfach
Geschäftsvisum (einmalige Einreise) 3 Monate ab Ausstellung 90 Tage ab Einreise Einmalig
Geschäftsvisum (mehrfache Einreise) 5 Jahre ab Ausstellung 90 Tage pro Einreise Mehrfach
Transitvisum 3 Monate ab Ausstellung 72 Stunden ab Einreise Einmalig
East Africa Visum 3 Monate ab Ausstellung 90 Tage ab Einreise Mehrfach (zwischen Kenia, Uganda und Ruanda)
Medizinisches Visum 3 Monate ab Ausstellung 90 Tage ab Einreise Einmalig

Wichtige Hinweise zur Gültigkeitsdauer

Beachten Sie folgende Punkte

  • Einreisedatum: Sie müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres eVisa nach Kenia einreisen. Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer einreisen möchten, müssen Sie ein neues eVisa beantragen.
  • Aufenthaltsverlängerung: Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Kenia über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus verlängern möchten, müssen Sie vor Ablauf Ihres Visums eine Verlängerung bei der kenianischen Einwanderungsbehörde beantragen.
  • Reisepass-Gültigkeit: Unabhängig von der Gültigkeitsdauer Ihres eVisa muss Ihr Reisepass mindestens sechs Monate über das geplante Abreisedatum hinaus gültig sein.
  • Stempel bei Einreise: Bei der Einreise nach Kenia wird ein Einreisestempel in Ihren Reisepass gesetzt, der das Datum angibt, bis zu dem Sie das Land verlassen müssen.

Verlängerung der Aufenthaltsdauer

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Kenia über die ursprünglich genehmigte Dauer hinaus verlängern möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Optionen zur Verlängerung

  1. Visumverlängerung vor Ort: Sie können eine Verlängerung Ihres Visums bei der kenianischen Einwanderungsbehörde beantragen. Dies sollte mindestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Visums erfolgen.
  2. Ausreise und Wiedereinreise: Bei mehrfachen Einreisevisa können Sie Kenia verlassen und wieder einreisen, um eine neue Aufenthaltsdauer zu beginnen.
  3. Beantragung eines neuen Visums: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, ein neues Visum zu beantragen, insbesondere wenn Sie Ihren Aufenthaltszweck ändern möchten.

Weitere Informationen zur Verlängerung Ihres Visums finden Sie auf unserer Seite Visum verlängern.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer

Die Überschreitung der genehmigten Aufenthaltsdauer in Kenia kann ernsthafte Konsequenzen haben:

Konsequenzen bei Überschreitung

  • Geldstrafen: Für jeden Tag, den Sie über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus in Kenia bleiben, können Geldstrafen verhängt werden.
  • Probleme bei der Ausreise: Sie könnten bei der Ausreise aus Kenia aufgehalten werden, bis die Geldstrafen bezahlt sind.
  • Zukünftige Visaanträge: Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann Auswirkungen auf zukünftige Visaanträge für Kenia haben.
  • Mögliche Inhaftierung: In schwerwiegenden Fällen kann eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu einer Inhaftierung führen.

Es ist daher äußerst wichtig, die genehmigte Aufenthaltsdauer einzuhalten oder rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen zur Gültigkeitsdauer können sich ändern. Es wird empfohlen, vor Ihrer Reise die aktuellen Bestimmungen auf der offiziellen eVisa-Website zu überprüfen oder sich an die kenianische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land zu wenden.